Kleingewerbe

Hinweis zur Umsatzsteuerbefreiung gemäß § 19 UStG:

Dieses Unternehmen nimmt die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) in Anspruch. Daher wird in dieser Rechnung keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Gemäß den Bestimmungen des § 19 UStG sind wir als Kleinunternehmer von der Erhebung und Abführung der Umsatzsteuer befreit. Diese Regelung gilt, wenn der Umsatz des Unternehmens im vergangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen wird.